Der »Prozeß« gegen Dietrich Bonhoeffer und die Freilassung seiner Mörder

Schminck-Gustavus, Christoph U.

Der »Prozeß« gegen Dietrich Bonhoeffer und die Freilassung seiner Mörder

Bonn 1995 (Dietz-Taschenbuch 67).

Schminck-Gustavus, Christoph U.: Der »Prozeß« gegen Dietrich Bonhoeffer und die Freilassung seiner Mörder

Sachregister

In seiner eindrucksvollen Schrift beleuchtet Schminck-Gustavus, Rechtshistoriker und Professor an der Universität Bremen, ein Stück deutscher Rechtsprechung und ihre Hintergründe. Der Autor zeigt, wie im März/April 1945 das NS-Regime in der Person des SS-Standartenführers Walter Huppenkothen als Ankläger den Befehl Hitlers vom 5. April 1945 bei den Standgerichten bemüht war, Bonhoeffer, Canaris, Oster, Dohnanyi und andere Widerstandskämpfer rechtskräftig zu ermorden und den Eindruck eines ordnungsgemäß durchgeführten Standgerichtes auch noch 1955 vor dem Augsburger Schwurgericht zu vermitteln.

Vor diesem Gericht mußten sich Walter Huppenkothen und der ehemalige SS-Richter Otto Thorbeck wegen Mordes an Bonhoeffer und anderen verantworten. Beide ehemaligen hochrangigen SS-Offiziere wurden schließlich nur der Beihilfe zum Mord für schuldig befunden und bald wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Bundesgerichtshof  sah es in dem 3. Revisions-Urteil BGH 1 StR 50/56 vom 19.06.1956 als erwiesen an, daß der Angeklagte Walter Huppenkothen die von den Verfahrensregeln für Standgerichte zwingend geforderte Bestätigung der Todesurteile durch den obersten Gerichtsherren (Hitler und/oder Kaltenbrunner) nicht eingeholt hatte und somit rechtswidrig gehandelt hat. Er wurde zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Der Angeklagte Walter Huppenkothen und der SS-Richter Otto Thorbeck wurde vom BGH „wegen mangels Beweises freigesprochen“. SS Richter Thorbeck verließ als freier Mann den Gerichtssaal des BGH.

Die menschenverachtende Hinrichtungsmethode (Erwürgen bei Canaris und Oster) floß ebensowenig in das Urteil ein wie die menschenverachtenden Umstände der Hinrichtung mit dem L-förmigen Haken.



Bemerkung:


Walter Huppenkothen
SS-Standartenführer und Abteilungsleiter im Reichssicherheitshauptamt, Ankläger in allen
Verfahren
Huppenkothen war über die Anklägerrolle hinaus anwesend bei der Ermordung der
"Verurteilten" im KZ-Flossenbürg am 9. April 1945


Dr. Otto Thorbeck

SS-Sturmbannführer, Chefrichter beim SS- und Polizeigericht in München, übte außerdem als
"Inspektionsrichter Süd" die Dienstaufsicht über die SS- und Polizeigerichte in Nürnberg,
München, Salzburg und Ljubljana aus.
Als SS-Richter nicht befugt gewesen, Urteile über Angehörige der Wehrmacht (hier Angehörige der Abwehr) zu sprechen

Leben und Werk

Bonhoeffer heute

Forschung

ibg